Bundestagswahl am 23.02.2025
Informationen zur Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Er besteht aus 630 Abgeordneten. Diese werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl von den Wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre.
Jede Wählerin/Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei der Landesliste – über die sich die Zusammensetzung des Bundestages entscheidet.
Die Gemeinde Unstruttal ist mit ihren 13 Ortsteilen für die Bundestagswahl dem Wahlkreis 189 „Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis“ zugeordnet.
Die Rechtsvorschriften für die Wahl des Deutschen Bundestages sind das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
- Nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 2 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik leben, sofern sie
- Nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- Aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von Ihnen betroffen sind.
Falls Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Wahlscheinbeantragung.
Hierfür können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und der uns zukommen lassen.
Die Antragstellung kann auch persönlich – zu den Öffnungszeiten der Wahlbüros erfolgen.
Die Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die einzuhaltenden Postlaufzeiten!
Eintragung ins Wählerverzeichnis
In der Gemeinde Unstruttal gibt es zur Bundestagswahl 2025 11 Urnenwahlbezirke und ein Briefwahlbezirk. Für jeden Urnenwahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis geführt. Alle Wahlberechtigten, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Unstruttal gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Umzug innerhalb der Gemeinde Unstruttal:
Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, der sich nach dem Stichtag 13.01.2025 innerhalb der Gemeinde Unstruttal ummeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, für den er am Stichtag gemeldet war.
Umzug innerhalb des Bundesgebietes von einer Gemeinde in die andere
- Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 13.Januar bis 2. Februar aus einer anderen Gemeinde nach Unstruttal ziehen, werden in der vorgenannten Zeitspanne auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Unstruttal aufgenommen. Wird kein Antrag gestellt, verbleibt der Bürger im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und übt dort sein Wahlrecht aus, entweder durch Briefwahl oder vor Ort.
- Bei Verlegung des Wohnsitzes nach dem 2. Februar 2025 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich. Der Wähler verbleibt im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirkes und übt dort sein Wahlrecht aus.
Wahlunterlagen beantragen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Unstruttal eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. Die Beantragung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich durch persönliches Erscheinen vorgenommen werden.
Eine telefonische Beantragung ist unzulässig!
Die Bereitstellung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen werden in verkürzter Frist von zwei bis drei Wochen vor dem Wahltermin erfolgen.
Wichtige Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen:
- Wahlscheine können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragt werden.
- Verloren gegangene Wahlscheine können bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr durch die Ausstellung eines neuen Wahlscheins ersetzt werden
- Wahlscheine können noch bis zum Wahltag, um 15: 00 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herrenstraße 21 in 99996 Unstruttal eingegangen sein.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Wahlbüro der Gemeinde Unstruttal wenden:
Wahlbeauftragte stellvertretende Wahlbeauftragte
Frau Grabow Frau Mende
OT Ammern OT Ammern
Herrenstraße 43 Herrenstraße 43
99996 Unstruttal 99996 Unstruttal
Telefon: 03601/8862667 Telefon: 03601/8862675
E-Mail: hauptamt@gemeinde-unstruttal.de E-Mail: hauptamt@gemeinde-unstruttal.de
Text von: Frau Grabow, Wahlleiterin