Allgemeinverfügung-IfSG

Informativ stellen wir Ihnen hiermit die Allgemeinverfügung vom 11.03.2020 des Landrates des Unstrut-Hainich-Kreises zum Infektionsschutzgesetz-IfSG zum download bereit. Hier ist verfügt, dass im gesamten Gebiet des Unstrut-Hainich-Kreises untersagt ist, Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Ansammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge mit einer Anzahl von über 100 Teilnehmern durchzuführen oder hieran teilzunehmen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Zu den Veranstaltungen, Vergnügungen oder sonstigen Ansammlungen gehören insbesondere Tanz- und Sportveranstaltungen, Messen und Ausstellungen.  Nach Rücksprache mit dem Landratsamt zählen hierzu auch Privatveranstaltungen.

Für die Einhaltung der Allgemeinverfügung ist jeweils der Veranstalter verantwortlich, nicht die Gemeinde Unstruttal.

 

Allgemeinverfügung Landrat