Allgemeine Informationen zu den Wahlen

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, welche am Tag der Wahl

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26. Mai 2008 und vorher),
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Unstruttal haben (Stichtag 26. Februar 2024) und
  • nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wahlhelfer gesucht

Alle Informationen zu den Wahlen 2024 finden Sie hier.

Bei Interesse können Sie das Formular ausgefüllt an die Gemeinde Unstruttal senden.