Allgemeine Informationen zu den Wahlen
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, welche am Tag der Wahl
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26. Mai 2008 und vorher),
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Unstruttal haben (Stichtag 26. Februar 2024) und
- nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.