Europawahl 2024

96 Abgeordnete werden Deutschland im Europäischen Parlament vertreten.

Die Bundeswahlleiterin gibt auf Ihrer Internetseite umfangreiche Informationen rund um die Europawahl.

Die Gemeinde Unstruttal ist dem Wahlkreis 64 zugeordnet.

Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments finden die Bestimmungen des Europawahlgesetzes in Verbindung mit Teilen des Bundeswahlgesetzes Anwendung.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 1 des Grundgesetztes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten (9.März 2024) in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnhaft sind oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • nicht nach § 6a Abs. 1 EuWO vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Europawahl erhalten Sie nachdem die Wahlbenachrichtigungen bis zum 19.05.2024 zugestellt worden.  Die Beantragung ist bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18.00 Uhr möglich. Auslandsdeutsche, die an der Europawahl teilnehmen, müssen sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Das Wahlrecht steht für dauerhaft im Ausland lebendenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind. Am 09.06.2024 können auch noch mögliche Stichwahlen stattfinden.
Text von: Frau Grabow, Wahlleiterin